1 Umfang der Lieferungen und Leistungen

Alle unsere Angebote sowie Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, die auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten. Abweichende Vorschriften bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Teillieferungen sind zulässig soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

2 Angebote und Auftragserteilung

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätig sind.

3 Preise und Versand

Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich ges. Mehrwertsteuer ab Zweibrücken, ausschließlich Verpackung und Fracht. Die Angebotsgültigkeit geht aus dem jeweiligen Angebot hervor.

4 Lieferzeit

Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt voraus: den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Freigaben bzw. bereitzustellenden Bauteilen
Der Verkäufer ist zu Mehr- oder Minderlieferungen von 5% jederzeit berechtigt Minderlieferungen müssen vom Käufer innerhalb von 2 Wochen gemeldet werden.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (sowohl Streik und Aussperrung auch bei Vorlieferanten) berechtigen den Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu verlangen oder den Lieferungsvertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Entschädigungsanspruch entsteht nicht.

5 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die zu liefernde Ware zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
Die Verpackung erfolgt nach handelsüblicher Art und Weise.
Der Versand erfolgt über Paketdienste, wenn keine sonstige Vertragsregelung vorliegt.

6 Gewährleistung

Der Lieferer leistet Gewähr dafür, dass die von ihm geleiferte Ware fehlerfrei ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Bauteile, die aufgrund fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel die, die durch fehlerhafte oder nachlässige Bedienung entstehen.
Gewährleistungsansprüche müssen in jedem Fall unverzüglich nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden.
Erfüllungsort ist immer Sitz des Lieferers. Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach Mittteilung der Rüge bzw. 24 Monate nach Kauf.

7 Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung aller ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im üblichen Geschäftsgang gestattet, sofern diese von ihren Kunden Barzahlung erhalten.

8 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen.

9 Stornierung von Aufträgen

Annullierungen von Aufträgen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie 5 Tage nach Auftragseingang schriftlich vorliegen.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ort der Erfüllung und Gerichtsstand der MEC Elektronische Komponenten GmbH ist Zweibrücken

11 Rechtsgrundlagen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland


Kontaktieren Sie uns

MEC
Elektronische Komponenten GmbH
Straßburger Ring 10
66482 Zweibrücken

 
Email: info@mec-elektronik.de
Telefon: +49 (0) 6332 / 99 13 0
Fax: +49 (0) 6332 / 99 13 99